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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt seit dem 1. April 2000 die Vergütung für Strom aus erneuerbare Energien. Für den Betreiber einer Anlage sichert es 20 Jahre lang plus das Jahr der Inbetriebnahme die Vergütung des eingespeisten Stroms zu einem festen Satz (siehe nachfolgende Tabelle).

Seit 2009 besteht vom Gesetzgeber die Möglichkeit, den Strom selbst zu nutzen. Rechnen Sie die eingesparte Energie, die Sie nicht bezogen haben (aktuell ca. 31 Cent Bezugkosten pro kWh), kann das je nach Strompreis für Sie eine erhebliche Ersparnis bedeuten. Was Sie nicht selbst verbrauchen, wird zum gültigen Vergütungssatz in das Netz eingespeist werden.

Das aktuelle Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können Sie hier downloaden.