Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) können den in ihren Anlagen produzierten Strom ins Netz einspeisen und wie bisher die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) in Anspruch nehmen. Seit dem 1. Januar 2009 ist dieser Direktverbrauch der wichtigste grund eine PV-Anlage zu betreiben.
Alle Betreiber von PV-Anlagen, die seit dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, können diese Regelung nutzen. Sie gilt für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde aus der PV- Anlage. Dabei kommt es auf die Gleichzeitigkeit der Stromerzeugung und des Stromverbrauchs an. Die Regelung stellt eine Option und keine Pflicht dar; sie kann jederzeit genutzt werden. Der Betreiber kann sich auch jederzeit wieder gegen die Nutzung entscheiden. Soweit Strom aus der PV-Anlage gerade nicht selbst verbraucht und stattdessen in das Netz eingespeist wird, gelten für diesen Anteil die allgemeinen Vergütungssätze der §§ 32, 33 EEG.
Für die Abrechnung mit dem Energeiversorer brauchen Sie einen Zweirichtungszähler.